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Nachrangfinanzierung

Darlehen, die nicht an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen sind, sondern an zweiter oder dritter Stelle hinter bereits bestehenden Rechten, werden als Nachrangfinanzierung bezeichnet. Der ersten Rangstelle im Grundbuch kommt insofern Bedeutung bei, als dass sie dem Darlehensgeber die größte Sicherheit bietet. Nachrangfinanzierungen sind für die Bank oder das Kreditinstitut mit einem größeren Risiko behaftet. Sollte es zur Zwangsvollstreckung kommen, weil der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern nicht nachkommt, wird grundsätzlich das Recht mit höherem Rang bevorzugt befriedigt und dann erst die nachrangigen Rechte. Nachrangfinanzierungen sind aufgrund des höheren Sicherungsrisikos meist teurer als Finanzierungen, die an erster Stelle eingetragen werden können.

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