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Kündigung

Mit der Kündigung erklärt der Darlehensnehmer oder der Darlehensgeber einseitig den Kreditvertrag für beendet. Für diesen Schritt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hypothekenbanken ist es beispielsweise nicht gestattet, den Hypothekenkredit zu kündigen, wenn er durch den Kunden vertragsgemäß bedient wird. Anders sieht es aus, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder schon längere Zeit mit den Zahlungen in Verzug ist. Der Kunde hingegen hat zu den im Vertrag genannten Terminen die Möglichkeit, das Darlehen schriftlich zu kündigen. Möglich ist das beispielsweise, wenn die die Zinsfestschreibung abgelaufen ist. Wird der Kredit durch den Kunden vorzeitig gekündigt, muss er der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Sie wird nach einer vom Bundesgerichtshof vorgeschriebenen Methode berechnet und wird auch als Aufhebungsentgelt bezeichnet. Wurde eine Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren vereinbart, ist eine Kündigung auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Das gilt dann, wenn die Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren erfolgt und die im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kündigungsfristen eingehalten wurden.

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