Lexikon
- Kinderzulage
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Die Kinderzulage wurde im Rahmen der Eigenheimzulage - abgeschafft zum 1. Januar 2006 - zusätzlich zur Grundförderung gezahlt. Je Kind gab es einen jährlichen Zuschuss von 800 Euro zur Baufinanzierung für einen Zeitraum von maximal acht Jahren. Voraussetzungen dafür, dass die Familie bei der Schaffung von Eigentum über die Kinderzulage unterstützt wurde: Die Kinder mussten zum Haushalt des Antragstellers gehören, unter 18 Jahre alt sein oder maximal 27, sofern sie eine Ausbildung absolvieren, ihren Grundwehr- oder Zivildienst leisten oder aber sich für ein freiwilliges soziales Jahr entschieden haben.
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