Lexikon
- Katasteramt
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Das Kataster- oder auch Liegenschaftsamt gehört zur Baubehörde. Aufgabe des Katasteramtes ist es, Grundstücke zu vermessen und zu kartieren. Des Weiteren führt die Behörde das amtliche Verzeichnis der Grundstücke und ist dafür zuständig, die Daten aktuell zu halten. Die Vermessung der Grundstücke darf nur durch das Liegenschaftsamt oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erfolgen. Die Verzeichnisse, die beim Katasteramt geführt werden, sind das Liegenschaftsbuch, in dem alle Flurstücke eines Eigentümers innerhalb der Gemeinde aufgeführt sind, das Gebäudebuch sowie die Gemarkungs- und Flurkaten. Die Katasterpapiere geben Auskunft über die Größe, Lage, Bebauung, Nutzung und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke. Interessenten sollten deshalb vorher beim Katasteramt Einblick in die Pläne nehmen und sich genau über das Grundstück informieren.
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