Lexikon
- Grundsteuer
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Die Grundsteuer wird seitens der Gemeinden für jede Form von Grundvermögen erhoben. Das gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie privat und betrieblich genutzte Grundstücke. Bezahlt wird die Grundsteuer einmal jährlich. Die Berechnung erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen, wobei die Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Das liegt unter anderem daran, dass sich die Grundsteuer am Einheitswert und dem aktuell gültigen Hebesatz der Gemeinde orientiert.
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