Lexikon
- Grundpfandrecht
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Grundpfandrechte dienen dem Darlehensgeber einer Baufinanzierung als Sicherheit gegenüber dem Kreditnehmer. Dazu wird das Grundstück mit einem Pfandrecht belastet. Sollte der Darlehensnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen (können) oder zahlungsunfähig werden, erlaubt das Grundpfandrecht dem Kreditgeber, das Grundstück zu verwerten und die noch offenen Forderungen damit zu decken. Eine Möglichkeit, das Grundpfandrecht einzusetzen, sind Zwangs- oder öffentliche Versteigerungen. Damit ist das Grundpfandrecht ein Recht auf Verpfändung. Das Grundstück dient quasi als Pfand. Der Sammelbegriff Grundpfandrecht steht für alle Pfandrechte, die bei Immobiliengeschäften vereinbart und entsprechend in der Abteilung III des Grundbuches vermerkt werden. Ist ein Grundstück mit mehreren Pfandrechten belastet, kommt es auf die Rangfolge an, in der sich die Gläubiger bedienen dürfen. Höchste Sicherheit vor finanziellen Verlusten bietet das erstrangige Grundpfandrecht. Unterschieden werden muss zwischen drei Grundpfandrechten: Der Grundschuld, der Hypothek und der Rentenschuld.
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