Lexikon
- Grundförderung
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Die Grundförderung ist ein Teil der zum 1. Januar 2006 abgeschafften Eigenheimzulage. Sie wird nur noch gezahlt, wenn die Immobilie vor diesem Termin gekauft oder fertiggestellt wurde und ein entsprechender Antrag vorliegt. Basis für die Grundförderung waren die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie. Ein Prozent wurde pro Jahr als Grundförderung für einen Zeitraum von maximal acht Jahren gewährt. Die Höchstförderung lag bei 1.250 Euro im Jahr. Bei Familien mit Kindern, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bestand, wurden je Kind weitere 800 Euro pro Jahr an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Hintergrund für die Grundförderung und die Kinderzulage war das Bestreben, Familien einen Anreiz zu geben, Eigentum zu schaffen. Voraussetzung war ein Jahresgehalt innerhalb vorgegebener Grenzen.
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