Lexikon
- Grunderwerbsteuer
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Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die auf den Grundstückserwerb erhoben wird. Sie wird für den Kauf, den Tausch, eine Schenkung oder Erbschaft berechnet, wenn ein bebautes oder unbebautes Grundstück erworben wird. Befreit von der Grunderwerbsteuer sind lediglich Geschäfte, die unter Verwandten ersten Grades abgewickelt werden. Ansonsten dient der Gesamtkaufpreis (Grundstück und Gebäude) als Basis für die Berechnung. Auf ihn sind 3,5 Prozent Steuern zu zahlen Dieser Betrag muss bei der Baufinanzierung berücksichtigt und einkalkuliert werden. Wurde die Grunderwerbsteuer gezahlt, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitserklärung aus. Sie ist nötig, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, besteht die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer schon vor der eigentlichen Fälligkeit zu zahlen.
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