Lexikon
- Grundbuchbestellung
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Bei der Grundbuchbestellung handelt es sich um eine notarielle Urkunde. Der Grundstückseigentümer erklärt sich mit seiner Unterschrift auf der Grundbuchbestellung einverstanden, dass zur Absicherung des Immobilienkredites eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen und das Grundstück belastet wird. Mit der Grundschuldbestellung verbunden ist der Antrag, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen.
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