Lexikon
- Grundbuchauszug
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Bei berechtigtem Interesse kann eine vollständige Abschrift sämtlicher im Grundbuch vorgenommener Eintragungen verlangt werden. Diese Abschrift, in der Regel in Form einer beglaubigten Kopie, umfasst nicht nur die aktuellen Daten, sondern auch bereits gelöschte und ältere Eintragungen. Gewertet wird der Grundbuchauszug so, als ob Einsicht in das Grundbuch genommen würde. Das ist grundsätzlich möglich, da es sich um ein öffentliches Register handelt. Vorgelegt werde muss ein Grundbuchauszug, damit der Immobilienkredit ausgezahlt werden kann. Der Auszug ist eine der Grundvoraussetzungen für die Auszahlung. Der Kreditgeber vergewissert sich darüber, dass die vereinbarte Grundschuld auch eingetragen wurde. Damit gehört der Grundbuchauszug zu den Sicherheiten einer Bank.
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