Lexikon
- Grenzattest
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Mit dem Grenzattest oder der Grenzbescheinigung bestätigt das zuständige Liegenschafts- oder Katasteramt, dass ein Gebäude einerseits auf dem vorgesehenen Grundstück, anderseits auch innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen errichtet wurde, sprich, die Bebauung muss die nötigen Grenzabstände einhalten. Ausgestellt wird ein Grenzattest durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Mitarbeiter des Kataster- oder Liegenschaftsamtes. Für das Grenzattest wird eine Gebühr erhoben.
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