Lexikon
- Globalbelastung
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Sind gleich mehrere Grundstücke übergreifend durch ein Grundpfandrecht belastet, handelt es sich um eine so genannte Globalbelastung. Jedes einzelne Grundstück haftet dabei für den Gesamtwert des eingetragenen Grundpfandrechts. Sollte der Sicherungsfall eintreten, kann der Darlehensgeber als Grundpfandrechtsgläubiger frei entscheiden, ob er nur ein Grundstück verwertet, alle oder eine Auswahl an Grundstücken, um seine offenen Forderungen zu befriedigen. Die Globalbelastung dient dem Kreditgeber als Sicherheit, sollte der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig sein oder seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
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