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Gesamtschuldner

Gibt es mehrere Darlehensnehmer eines Kredites, ist jeder für sich Gesamtschuldner und somit verpflichtet, unabhängig von den anderen Darlehensnehmern den gesamten noch ausstehenden Betrag zu zahlen. Welchen der Gesamtschuldner die Bank in die Pflicht nimmt, die noch ausstehende Leistung oder Teile davon zu übernehmen, steht ihr frei. Dieses Prinzip gilt, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist. Vorher ist jeder Schuldner zur Rückzahlung der gesamten Leistung verpflichtet. Die rechtliche Grundlage findet sich im Paragraphen 421 des Bürgerlichen Gesetzbuches: ?Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.?

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