Lexikon
- Geldbeschaffungskosten
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Geldbeschaffungskosten fallen für den Kreditnehmer an, wenn er Fremdkapital, damit finanzielle Mittel von Seiten Dritter aufnimmt - beispielsweise durch einen Immobilienkredit von der Bank. Zu den Geldbeschaffungskosten gehören unter anderem die Zinsen, die für den Kredit bezahlt werden müssen, das Disagio, die Bearbeitungsgebühren, die Provision für den Vermittler des Darlehens, die Kosten für den Notar und der Eintrag ins Grundbuch. Die von der geldgebenden Bank in Rechnung gestellten Kosten werden in der Regel direkt vom Nominalbetrag einbehalten. Damit ist der Auszahlungsbetrag des Immobilienkredites niedriger als der Nennwert.
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