Lexikon
- Flurkarte
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Bei der Flurkarte handelt es sich um die amtliche Katasterkarte, die vom zuständigen Katasteramt geführt wird. Ihr sind die Lage, die Größe, die Form, die genauen Grenzen und die Nummer des Flurstücks zu entnehmen. Die Flurkarte wird nach festen Vorschriften erstellt und gibt neben den reinen Grundstücksdaten auch Auskunft über die Art der Bebauung, sofern bereits ein Haus auf dem Flurstück errichtet wurde. Eingesehen oder angefordert werden kann die Flurkarte bzw. ein Auszug der Flurkarte beim Katasteramt. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Baufinanzierung. Einerseits, weil sie dem Interessenten die Möglichkeit gibt, zu prüfen, ob das Grundstück für den geplanten Zweck geeignet ist, andererseits weil sie bei der Finanzierung benötigt wird.
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