Lexikon
- Festdarlehen
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Festdarlehen müssen im Gegensatz zu den sonst üblichen Annuitätendarlehen zu einem festen Termin in einer Summe getilgt werden. Weitere Bezeichnungen für das Festdarlehen sind Fälligkeitsdarlehen oder auch Darlehen mit Endfälligkeit. Der Kreditnehmer zahlt während der Laufzeit ausschließlich die Zinsen. Als Ersatz für die Tilgung dienen verschiedene Formen der Geldanlage wie zum Beispiel Renten- oder Lebensversicherungen, Fonds-Sparpläne und Bausparverträge, die vom Kunden abgeschlossen werden müssen. Sie werden an den Darlehensgeber abgetreten.
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