Lexikon
- Einliegerwohnung
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Eine zumeist kleine, für sich abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus, die in der Regel über einen eigenen Zugang verfügt, wird als Einliegerwohnung bezeichnet. Damit eine solche Wohnung als Einliegerwohnung ausgeschrieben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die durch das II. Wohnbaugesetz (WoBauG) vorgegeben sind. Verlangt werden unter anderem eine Mindestgröße von 25 Quadratmetern sowie eigene sanitäre Anlagen und eine eigene Küche.
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