Lexikon
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, abgekürzt Einnahmen aus V. und V., sind Mieteinnahmen samt der vereinnahmten Nebenkosten. Sie werden im Einkommensteuergesetz als Einkunftsart gewertet und müssen entsprechend versteuert werden. Berücksichtigt werden dabei die so genannten Werbungskosten, die durch die Vermietung von Immobilien entstehen, wie zum Beispiel die Abnutzung bzw. Abschreibung, die Kosten für die Finanzierung, den Steuerberater, Versicherungen und Instandhaltung, die Nebenkosten und gegebenenfalls die Erbpacht. Handelt es sich um vermietete Eigentumswohnungen, wird auch das Hausgeld - allerdings ohne die Instandhaltungsrücklage - zu den Werbungskosten gezählt.
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