Lexikon
- Einheitswert
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Der Einheitswert bildete die Grundlage, anhand der die Grund-, die Grunderwerbs-, die Gewerbe-, die Vermögens-, die Erbschafts- und die Schenkungssteuer für Grundstücke und Gebäude bemessen wurde. Festgelegt wurde der Richtwert einmal jährlich durch das Finanzamt. Das Verfahren wurde 1997 geändert. Seither gilt der Grundbesitzwert als Basis für die Erbschafts- und die Grunderwerbssteuer. Ermittelt wird er anhand des Ertrages des Grundstücks, seltener über den Sachwert.
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