Lexikon
- Eigentumswohnung
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Als Eigentumswohnung (ETW) gilt gemäß dem 1. Teil des Wohneigentumgesetzes (WoEigG) das Sonder- und damit Einzeleigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Es ist verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum bzw. dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem neben dem Grundstück auch Teile, Einrichtungen und Anlagen des Gebäudes zählen, die nicht Eigentum eines Dritten und damit Sondereigentum sind. Wird die Eigentumswohnung vom Besitzer bewohnt, handelt es sich um eine eigen genutzte Eigentumswohnung. Für jede ETW gibt es ein eigenes Grundbuch. Werden Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt, müssen Abgeschlossenheitsbescheinigungen und die Teilungserklärung vorliegen sowie eigene Grundbücher angelegt werden.
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