Lexikon
- Disagio
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Das Disagio ist ein Abschlag und damit der Differenzbetrag zwischen der Summe, die seitens der Bank zur Baufinanzierung ausgezahlt wird, und dem Betrag, der im Kreditvertrag vereinbart wurde. Angegeben wird das Disagio als Prozentsatz. Bei einem Disagio über drei Prozent und einem Darlehensbetrag von 100.000 Euro würde die Bank demnach 3.000 Euro von Anfang an als Vorauszinsen einbehalten und dem Kreditnehmer 97.000 Euro auszahlen. Vereinbaren lässt sich ein Disagio von bis zu zehn Prozent. Das Disagio wirkt sich direkt auf den Nominalzins des Immobilienkredits aus. Er wird dadurch für die Folgejahre gesenkt. Der Effektivzins ändert sich durch die Vereinbarung eines Disagio nicht. Einen Nutzen daraus können nur Bauherren ziehen, die später als Vermieter auftreten und die Immobilie nicht selbst nutzen. Sie haben die Möglichkeit, das Disagio in voller Höhe von der Steuer abzusetzen. Ob es sich unter dem Strich rechnet, ein Disagio - oder auch Damnum - mit der Bank zu vereinbaren, muss von Fall zu Fall genau berechnet werden.
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