Lexikon
- Darlehensvertrag
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Der Darlehensvertrag wird zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer über die Gewährung und Rückzahlung der vereinbarten Kreditsumme geschlossen. Zustande kommt ein solcher Darlehensvertrag in der Regel nach folgendem Muster: 1) Der Kunde stellt einen Darlehensantrag, der von der Bank geprüft und bewilligt wird. 2) Die Bank erstellt ein Finanzierungsangebot für eine Immobilie, das vom Kunden angenommen wird. Wichtigste Bestandteile des Darlehensvertrages sind die Kreditsumme, die Laufzeit, die Konditionen im Bezug auf die Höhe der Zinsen und die Sicherheiten, die Zinsfestschreibung, die Rückzahlung, Kündigungsmöglichkeiten, die Nebenkosten, der Gerichtsstand sowie die allgemeinen Darlehensbedingungen, denen der Vertrag zugrunde liegt. Der Darlehensvertrag und die darin enthaltenen Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Bank verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer den vereinbarten Betrag zu den im Vertrag genannten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer auf der anderen Seite, erklärt, dass er den Betrag und den geschuldeten Zins innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückzahlt.
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