Lexikon
- Damnum
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Der Begriff Damnum stammt aus Lateinischen und steht für Verlust oder Einbuße. Im Rahmen der Baufinanzierung wird er oft mit dem Disagio als Abgeld gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um eine Zinsvorauszahlung des Kreditnehmers an seine Bank, durch die sich der Auszahlungsbetrag verringert. Das Damnum bzw. Disagio ist damit die Differenz zwischen dem vereinbarten Nominalbetrag des Darlehens und der letztlich an den Kunden ausgezahlten Summe. Bei einem Immobilienkredit über nominal 100.000 Euro und einem Damnum von 3,0 Prozent (möglich sind bis zu 10 Prozent), was 3.000 Euro entspricht, würde die Bank 97.000 Euro auf das Konto überweisen. Dadurch, dass ein Damnum vereinbart wird, verringert sich der Nominalzinssatz, während der Effektivzins steigt. Lohnenswert kann ein Damnum sein, wenn das Kapital für eine Immobilie verwendet wird, die später vermietet werden soll. Das Damnum kann in dem Fall steuerlich geltend gemacht werden. Ob sich dieser Schritt in barer Münze auszahlt, muss im Einzelnen sehr genau geprüft werden. Bei Immobilien, die später selbst genutzt werden, ergeben sich aus dem Damnum finanzielle Einbußen.
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