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Bürgschaftsgebühr / Avalgebühr

Übernehmen Banken im Rahmen der Baufinanzierung eine Bürgschaft, erheben sie für den dadurch entstehenden Aufwand und das damit verbundene Risiko eine Bürgschafts- oder auch Avalgebühr. Sie wird in Prozent der Garantie- oder Bürgschaftssumme angegeben und richtet sich unter anderem nach der Laufzeit des Kredites, für den die Bank sich verbürgt. In der Regel berechnen Kreditinstitute eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Prozent. Die eigentliche Aval- oder Bürgschaftsgebühr kann dem Kreditnehmer einmalig oder monatlich in Rechnung gestellt werden. Das Kreditinstitut deckt darüber die Kosten, die für Verwaltung und Bearbeitung des Avals und die Prüfung der Bonität des Kunden aufgebracht werden müssen.

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