Lexikon
- Bonität
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Banken vergeben Immobilienkredite nicht aufs Geradewohl, sondern sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Zuge der Kreditentscheidung die Bonität des Kunden, sprich seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit, zu prüfen. Der Darlehensnehmer muss in der Lage sein, aus seinen Einkünften die Kreditkosten und den Lebensunterhalt für eine angemessene Lebensführung zu bestreiten. Dabei achten Banken darauf, dass zusätzlich ein ausreichender Sicherheitspuffer verbleibt, um auch auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können. Diese Punkte fallen unter den Begriff der sachlichen Bonität. Hierzu werden unter anderem Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Arbeitsverträge, Auszüge aus dem Grundbuch und die Auskunft der SCHUFA herangezogen. Auf der anderen Seite geht es auch um die persönliche Bonität, bei der die Zuverlässigkeit und der einwandfreie Ruf des Kunden ausschlaggebend sind. Die Zuverlässigkeit lässt sich anhand der SCHUFA-Akte ablesen. Sie gibt Auskunft darüber, ob der Kunde seinen bisherigen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist oder ob es Probleme gegeben hat. Ohne ausreichende persönliche und materielle Bonität wird kein Darlehen vergeben.
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