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Beurkundung

Bei Grundstücksverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben. Mit der Beurkundung bestätigt der Notar zum einen die Richtigkeit der Unterschriften auf dem Vertrag, nachdem er die Personalien anhand der Ausweispapiere überprüft hat. Zum anderen bescheinigt er, dass das Rechtsgeschäft inhaltlich korrekt ist. Damit unterscheidet sich Beurkundung von einer einfachen Beglaubigung. Grundlage für die Pflicht zur notariellen Beurkundung von Grundstücksgeschäften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. In Paragraph 311b heißt es dazu: ?Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird in seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.? Die Details werden durch das Beurkundungsgesetz geregelt.

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