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Beleihungswert

Paragraph 12 des Hypothekenbankgesetzes sieht vor, dass Banken für eine zu finanzierende Immobilie einen Beleihungswert ermitteln müssen. Im Gegensatz zum Verkehrswert, der sich auf einen bestimmten Stichtag bezieht und den aktuellen Marktwert des Objektes widerspiegelt, geht es um eine längerfristige Beurteilung. Gleichwohl fließt neben dem Ertragswert (bei vermieteten Objekten), dem Boden- und dem Bauwert auch der Verkehrswert mit in den Beleihungswert ein. Da gerade bei Immobilien Marktschwankungen auftreten können, wird im Sinne einer dauerhaften Schätzung des Wertes ein Sicherheitsabschlag eingerechnet. Er beträgt zwischen zehn und 20 Prozent. Daher ergibt sich beim Beleihungswert grundsätzlich ein niedrigerer Wert als beim Verkehrswert. Von Bedeutung ist der Beleihungswert einer Immobilie, weil er die Grundlage für die Beleihungsgrenze bildet. Die höchstmögliche Kreditsumme orientiert sich damit ausschließlich an diesem Wert. Berechnet wird die Beleihungsgrenze anhand eines festen Prozentsatzes des Beleihungswertes.

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