Lexikon
- Beleihungsvertrag
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Der Beleihungsvertrag ist ein ganz normaler Darlehensvertrag, der zur Finanzierung einer Immobilie zwischen Kreditinstitut und Kunden geschlossen wird. Als Beleihungsvertrag wird er bezeichnet, weil das zu finanzierende Objekt als Beleihungsobjekt und damit als Sicherheit für den Darlehensgeber dient. Dazu wird ein Grundpfandrecht eingetragen. Grundsätzlich regelt der Beleihungsvertrag die Überlassung von Geld oder anderen Sachen, die verwertet werden können, auf entgeltlicher Basis, das heißt: Der Darlehensgeber verlangt vom Darlehensnehmer Zinsen.
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