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Beleihungsobjekt

Immobilien, ob nun Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen, werden als Beleihungsobjekt bezeichnet. Sie werden im Rahmen der Baufinanzierung als dingliche Sicherheiten eingesetzt, indem im Grundbuch ein Grundpfandrecht, in der Regel eine Grundschuld, eingetragen wird. Belastet werden darf das Beleihungsobjekt maximal bis zur Beleihungsgrenze. Ob es sich dabei um das zu finanzierende Objekt oder eine andere Immobilie handelt, ist nicht relevant.

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