Lexikon
- b.a.w.-Konditionen
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Die Abkürzung b.a.w. steht für ?bis auf weiteres?. Auf den Bereich der Baufinanzierung übertragen heißt das, die Konditionen werden nicht für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben, sondern sind variabel. Üblich sind b.a.w.-Konditionen bei so genannten Gleitzinsdarlehen, die als Gegenstück zu den Festzinsdarlehen angeboten werden. Dabei hat die Bank die Möglichkeit, die Konditionen jederzeit anzupassen, sprich einseitig zu ändern. Für den Kunden bedeutet das ein nur schwer kalkulierbares Zinsänderungsrisiko. Als Pluspunkt bei b.a.w.-Konditionen gilt allerdings, dass sie sich anfangs auf einem niedrigeren Niveau bewegen.
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