Lexikon
- Bauschein
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Die Genehmigung, mit einer Baumaßnahme beginnen zu dürfen - also die von der zuständigen Behörde ausgestellte Baugenehmigung - wird auch als Bauschein bezeichnet. Ob ein Bauschein benötigt wird oder eine Bauanzeige ausreicht, gerade beim Wohnungsbau, hängt von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab. Sie schreibt genau vor, wie das förmliche Verfahren zur Genehmigung einer Baumaßnahme zu erfolgen hat und unter welchen Voraussetzungen der Bauschein ausgestellt wird.
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