Lexikon
- Baugenehmigung
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Die Baugenehmigung ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt mit einem Bauvorhaben begonnen werden darf, selbst wenn es sich dabei nur um einen Umbau oder eine geplante Erweiterung einer Immobilie handelt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde bescheinigt mit der Baugenehmigung, dass das geplante Vorhaben durchgeführt werden kann und der öffentlichen Gesetzgebung entspricht. Es handelt sich dabei um ein förmliches Verfahren, das durch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschrieben wird. Teilweise ist die Baugenehmigung an gewisse Auflagen gebunden, die eingehalten werden müssen. Grundsätzlich ist sie zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Erteilt wird sie - abhängig vom Vorhaben - in Form eines Bauscheins oder einer Bauanzeige. Wer sich dazu hinreißen lässt, ohne Baugenehmigung anzufangen, kann später dazu aufgefordert werden, den Bau wieder abzureißen. Um Probleme mit den Behörden zu vermeiden, muss die Baugenehmigung auf der Baustelle daher verfügbar und einsehbar sein.
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