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Bauanzeige

Die Bauanzeigenverordnung regelt die Bauanzeige als vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens. Damit eine Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde eingereicht bzw. gestellt werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das anzeigepflichtige Bauvorhaben darf beispielsweise nicht baugenehmigungspflichtig sein. Erhebt die Behörde vier Wochen, nachdem der Antrag gestellt wurde, keine Einwände, gilt die Bauanzeige als genehmigt und kann mit den geplanten Arbeiten begonnen werden.

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