Lexikon
- Bauanzeige
-
Die Bauanzeigenverordnung regelt die Bauanzeige als vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens. Damit eine Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde eingereicht bzw. gestellt werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das anzeigepflichtige Bauvorhaben darf beispielsweise nicht baugenehmigungspflichtig sein. Erhebt die Behörde vier Wochen, nachdem der Antrag gestellt wurde, keine Einwände, gilt die Bauanzeige als genehmigt und kann mit den geplanten Arbeiten begonnen werden.
Vergleichsangebot anfordern
Sie suchen die passende Immobilienfinanzierung? Lassen Sie sich ein kostenloses
und unverbindliches Vergleichsangebot erstellen. Entscheiden Sie sich für das Beste!
|
ein Dienst von finanzexperten-finden.de |
________________________________________________________________________________
Vergleichen Sie - es lohnt sich:
Vergleich von Immobilienfinanzierungen >>
Vergleich von Bausparverträgen >>
Vergleich von Versicherungsdarlehen >>
Vergleich von Versicherungen >>
Top-Angebote
Bausparkassen:
Wüstenrot >>
Schwäbisch Hall >>
BKM Bausparen >>
Immobilienfinanzierungen:
1822direkt >>
BKM Bausparkasse >>
DTW >>
Versicherungen:
Gebäudeversich. >>
Rechtsschutzversich. >>
Hausratsversich. >>
Unsere Empfehlung
Vergleichsangebot von Experten anfordern. Das Angebot unverbindlich, kostenlos, anbieterneutral. Das beste Angebot wählen Sie!
Vergleichsangebot >>
Ihr Anliegen
Vergleiche:
Bauspardarlehen >>
Immobilienfinanzierung >>
Versicherungsdarlehen >>
Versicherungen >>
Versicherungen:
Gebäudeversicherung >>
Rechtsschutz >>
Leistungsversicherung >>
Hausratversicherung >>
Lebensversicherung >>
Immobilien:
Haus verkaufen >>
Immobilien kaufen >>
Wohnungen mieten >>
Auslandsimmobilien >>
Gewerbeimmobilien >>
Top-Konditionen