Lexikon
- Avalgebühr
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Die Avalgebühr oder auch Bürgschftsgebühr wird fällig, wenn ein Kreditinstitut mit einem Aval die Bürgschaft für einen Kunden übernimmt oder eine Garantie für ihn stellt. Die Bank verpflichtet sich dazu, dass sie mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit für die Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers einsteht. Da sie durch die Bürgschaft das Risiko übernehmen und mit dem Aval ein Verwaltungs- und Arbeitsaufwand verbunden ist, verlangen Banken eine Avalgebühr. Angegeben wird sie in Prozent der Bürgschafts- oder der Garantiesumme. Für die Bearbeitung, die unter anderem die Bonitätsprüfung des Kunden umfasst, wird in der Regel einmalig ein Prozent berechnet. Hinzu kommen 0,5 bis 1,0 Prozent jährlich, mit denen die Bank sich den Aufwand der regelmäßigen Prüfung und das Risiko bezahlen lässt. Dabei spielen auch die Laufzeit des Darlehens und der Zweck der Bürgschaft eine Rolle.
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