Lexikon
- Auszahlung
-
Ein Darlehen wird im Normalfall erst dann vom Kreditinstitut ausgezahlt, wenn die nötigen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Typische Voraussetzungen, damit die Bank die Auszahlung vornimmt, sind der von allen Partner unterzeichnete Vertrag, der Eintrag der Grundpfandrechte sowie eine Reihe von Unterlagen wie beispielsweise der Einkommensnachweis und die Papiere zum geplanten Objekt. Sind alle erforderlichen Schritte erfolgt und die Dokumente komplett, wird der Darlehensbetrag ausgezahlt. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Summe vorab auf ein Notaranderkonto überwiesen wird. Geführt wird es von einem Notar, der dafür Sorge zu tragen hat, dass der Betrag zweckmäßig verwendet wird. Eine zweite Option für die vorzeitige Auszahlung ist die notarielle Bestätigung, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt abhängig davon, ob ein Haus neu gebaut oder gekauft wird. Beim Immobilienkauf zahlen Banken den Kredit in einem Betrag aus. Bei Neubauten wird entsprechend des Fortschrittes und der Vereinbarung mit dem Bauträger bzw. gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Teilbeträgen ausgezahlt.
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