Lexikon
- Amtliche Lageplan
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Der amtliche Lageplan gehört zu den so genannten Katasterpapieren. Erstellt wird dieser Plan vom Katasteramt oder dem Liegenschaftsamt der zuständigen Gemeinde. Üblich ist dabei ein Maßstab von 1:5000. Zu entnehmen sind dem amtlichen Lageplan die genaue Lage des Grundstücks, die Größe, die Form und die Grenzen sowie die darauf befindlichen Gebäude samt ihrer Maße. Ein weiterer Punkt, der in den Lageplan einfließt ist die Anbindung des Grundstücks an die öffentlichen Verkehrswege. Das ist für Interessenten insofern von Bedeutung, als dass sie sich vorab ein recht genaues Bild von dem Grundstück machen können, das sie zu kaufen beabsichtigen. Benötigt wird der amtliche Lageplan zum einen für die Planung, zum anderen für die Finanzierung eines Bauvorhabens.
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