Lexikon
- Abschreibung degressiv
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Die degressive Abschreibung erfolgt nicht in gleichen, sondern jährlich abnehmenden Beträgen. Dadurch ist der steuerliche Vorteil durch den Kauf oder den Bau einer Immobilie in den ersten Jahren wesentlich höher.
Möglich ist die degressive Abschreibung für Käufer nur, wenn das Gebäude im Jahr der Fertigstellung erworben wurde und der Hersteller keine degressive Abschreibung, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat.
Bei Wohngebäuden - Kaufvertrag oder Bauantrag nach dem 31. Dezember und vor dem 1. Januar 2006 - gelten folgende Sätze: Die ersten zehn Jahre jeweils 4,0 Prozent, die folgenden acht Jahre 2,5 Prozent und die restlichen 32 Jahren jeweils 1,25 Prozent.
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