Lexikon
- Abnahmeverpflichtung
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Mit der Unterschrift auf dem Kreditvertrag verpflichtet sich der Darlehensnehmer den Kredit binnen einer vereinbarten Frist, der so genannten Abnahmefrist, in Anspruch zu nehmen und sich das Geld auszahlen zu lassen. Das heißt, der Kredit wird seitens des Darlehensnehmers abgenommen.
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