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Werbungskosten

Der Begriff Werbungskosten wird über den Paragraphen 9 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Demnach sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die nötig sind, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Sie lassen sich steuerlich geltend machen. Im Normalfall, bei nicht selbständig Tätigen, zählen unter anderem die Beiträge zu Berufsverbänden oder die Ausgaben für Arbeitsmittel zu den Werbungskosten. Bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gehören neben den Kosten für die Finanzierung und Geldbeschaffung, also den Zinsen und Gebühren für das Darlehen und dessen Bereitstellung, auch die Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie, die Absetzung für Abnutzung und die Instandhaltungskosten zu den Werbungskosten.

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