Lexikon
- Nominalbetrag
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Der Nennbetrag, der im Kreditvertrag vereinbart wird, ist der Nominalbetrag. Er ist nicht mit Auszahlungsbetrag gleichzusetzen, da vom Nominalbetrag Gebühren einbehalten werden, zumeist bei der ersten Auszahlung. Das sind in erster Linie die Bearbeitungs-, aber auch die Schätzgebühren der Bank. Hinzu kommt, sofern vorgesehen, das Disagio. Dadurch verringert sich der Betrag, der letztlich für die Baufinanzierung zur Verfügung steht. Für eine genaue Planung müssen daher die Gebühren berücksichtigt und der Nominalbetrag gegebenenfalls etwas höher angesetzt werden. Im Rahmen eines Baufinanzierungs-Vergleichs gehören die Nebenkosten, die vom Nominalbetrag abgezogen werden, auf jeden Fall zu den Punkten, auf die man achten sollte.
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