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Abtretung

Werden Rechte wie beispielsweise das Grundpfandrecht vom bisherigen auf einen anderen Gläubiger übertragen, handelt es sich um eine Abtretung. Im Zusammenhang mit Immobilien bzw. der Baufinanzierung ergeben sich vor allem zwei Möglichkeiten einer Abtretung. Zum einen bei der Grundschuld; ist der neue Gläubiger mit den bestehenden Bedingungen - etwa der Zinssatz und die Vollstreckbarkeit - einverstanden ist, wird die Abtretung im Grundbuch vermerkt, statt das eine neue Grundschuldbestellung erfolgt. Zum anderen besteht die Möglichkeit, Ansprüche aus Sparplänen, Lebensversicherungen oder Bausparverträgen abzutreten.

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