Lexikon
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
-
Immobilien verlieren durch die Nutzung an Wert. Durch die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, kann dieser Wertverlust steuerlich geltend gemacht werden. Sie erfolgt über mehrere Jahre und wird anhand der Anschaffungskosten beim Kauf bzw. der Herstellungskosten beim Bau berechnet. Zugrundegelegt wird dabei die gewöhnliche Nutzungsdauer. Möglich ist eine lineare Abschreibung in jährlich gleich hohen Sätzen oder eine degressive Abschreibung, bei der anfangs höhere Beträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen der Steuererklärung angesetzt werden können.
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