Lexikon
- Abschreibung linear
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Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten einer Immobilie in jährlich gleichbleibenden Beträgen bei der Steuererklärung geltend gemacht.
Berechnungsgrundlage ist die gewöhnliche Nutzungsdauer.
Festgelegt wurde für nach dem 31. Dezember 1924 errichtete Häuser ein Satz von jährlich zwei Prozent, woraus sich eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt.
Häuser, die vor diesem Zeitpunkt fertiggestellt waren, können über 40 Jahre mit jeweils 2,5 Prozent abgeschrieben werden.
Sofern die Immobilie nicht für Wohnzwecke genutzt wird oder Teil eines Betriebsvermögens ist und der Bauantrag nach dem 31. März 1985 eingereicht wurde, gilt eine Abschreibungsdauer von 25 Jahren zu je vier Prozent.
Bei einer kürzeren Nutzungsdauer von Wirtschaftsgebäuden kommt die AfA (Absetzung für Abnutzung) entsprechend der genauen Nutzungsdauer zum Tragen.
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