Lexikon
- Hypothekenbanken
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Hypothekenbanken, auch als Realkreditinstitute bezeichnet, unterlagen bis zum Juli 2005 dem Hypothekenbankgesetz, das durch das Pfandbriefgesetz abgelöst wurde, und werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) beaufsichtigt. Sie vergeben mittel- und langfristige Darlehen als Hypotheken- oder Kommunaldarlehen, die durch Grundpfandrechte, konkret Hypotheken, abgesichert werden. Das heißt, der Geschäftsbetrieb von Hypothekenbanken zielt darauf ab, Grundstücke zu beleihen und Pfandbriefe sowie Kommunalobligationen auszugeben, über die Kredite refinanziert werden.
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