Lexikon
- Objektverbrauch
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Die staatliche Förderung für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie über die zum 1. Januar 2006 eingestellte Eigenheimzulage durfte nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Hat man die Leistungen für sich beansprucht und in voller Höhe genutzt, tritt der so genannten Objektverbrauch ein. Für den Fall, dass die Immobilie vor Ablauf der Förderzeit von maximal acht Jahren verkauft wurde und man daher nur einen Teil der Förderung erhalten hat, konnte der nicht genutzte Förderzeitraum für ein anderes Objekt geltend gemacht werden.
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