Lexikon
- Rangstelle
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Sind im Grundbuch mehrere Belastungen für eine Immobilie eingetragen, gibt die Rangstelle Auskunft darüber, in welcher Reihenfolge Gläubiger bedient werden, sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Kreditgeber, die an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen sind, werden dementsprechend zuerst bedient, anschließend die Gläubiger, die an zweiter, dritter und den folgenden Rangstellen im Grundbuch genannt sind. Die erste Rangstelle bietet Banken, Bausparkassen und anderen Geldgebern somit die höchste Sicherheit, da sie als erste ihre Ansprüche in voller Höhe geltend machen können. Bestimmt wird die Rangstelle vor allem durch den Zeitpunkt, zu dem der Grundbucheintrag erfolgt. Haben die Grundpfandrechte das gleiche Datum, haben sie die gleiche Rangstelle.
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