Lexikon
- Darlehensbewilligung
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Mit der Darlehensbewilligung sagt die Bank rechtlich verbindlich zu, den beantragten Kredit zu gewähren. Die Darlehensbewilligung beruht auf dem Darlehensantrag und der Prüfung der Unterlagen. Die Bank kontrolliert einerseits die Bonität des Kunden, andererseits die Werthaltigkeit des geplanten Objekts. Beides muss dem Anforderungsprofil des Kreditinstituts entsprechen, vor allem im Bezug auf das Risiko. Fällt die Entscheidung positiv aus und folgt daraus die Darlehensbewilligung, wird der Darlehensvertrag erstellt. Zwischen Darlehensantrag und Darlehensbewilligung vergehen dank moderner Technik und besserer Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten des Kunden heute nur noch wenige Tage.
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