Lexikon
- Freistellungserklärung
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Freistellungserklärungen werden in der Regel bei Eigentumswohnungen benötigt und sind durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vorgeschrieben. Banken sichern sich beim Bau von Eigentumswohnungen gegenüber einem Bauträger durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Mit der Freistellungserklärung garantiert die Bank den Käufern dieser Wohnungen, dass ihre Immobilie nach Zahlung des gesamten Kaufpreises von der Globalbelastung freigestellt wird. Ohne eine solche Freistellungserklärung dürfen die Bauträger gemäß MaBV keine Teilzahlungen entgegennehmen. Um aber überhaupt eine Finanzierung für eine im Bau befindliche oder schon fertiggestellte Eigentumswohnung zu bekommen, muss bei einigen Banken die Globalgrundschuld gelöscht sein. In einem solchen Fall ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
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