Erbfall
Eine ganz besondere Art des Immobilienerwerbs ist der so genannte Erbfall. Jedes Jahr sterben tausende von Menschen, die ihren Verwandten bzw. den Hinterbliebenen ein Immobilienvermögen hinterlassen. Allerdings ist es längst nicht immer so, dass die Erben sofort über die Immobilien verfügen können - in zahlreichen Fällen müssen die Eigentumsverhältnisse erst vor Gericht geklärt werden. Auf dieser Seite wird aufgezeigt, welche Punkte bei dieser Art des Immobilienerwerbs zu beachten sind und weshalb es auch im Erbfall erforderlich sein kann, eine Immobilienfinanzierung abzuschließen.
Der Erbfall bezeichnet die Übertragung des Eigentums einer verstorbenen Person auf die Erben. Im Idealfall gibt es nur einen Erben, oder die Erben sind sich im Hinblick auf die Aufteilung des Vermögens untereinander einig. Sollte dies der Fall sein, so kann eine Eigentumsübertragung innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Trifft dies zu, so kann es durchaus vorkommen, dass Immobilien ihren Eigentümer innerhalb weniger Wochen wechseln.
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Ist es hingegen so, dass unter den Erben bezüglich der Aufteilung des Vermögens Uneinigkeit vorherrscht, so kann es unter Umständen mehrere Jahre dauern, bis man sich darüber geeinigt hat oder auch gerichtlich bestimmt wurde, auf welche Weise das Vermögen des Verstorbenen aufgeteilt wird. Fälle dieser Art treten vor allem dann ein, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, dass keine gleichmäßige Aufteilung des Vermögens vorsieht.
Wie einleitend bereits erwähnt wurde kann es auch im Erbfall erforderlich sein, dass der Abschluss einer Immobilienfinanzierung von Nöten ist. Es gibt gleich zwei Gründe, die Erben zur Aufnahme eines Immobiliendarlehens zwingen. Beim ersten Grund handelt es sich um eine Kapitalbeschaffung, die zur Auszahlung anderer Erben benötigt wird. Beim zweiten Grund handelt es sich um den so genannten Modernisierungsbedarf.
Doch zunächst einmal zum ersten Punkt. Sollten sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft darauf einigen, dass ein Mitglied die geerbte Immobilie übernimmt bzw. deren Eigentum erlangt und im Gegenzug die anderen Mitglieder anteilsmäßig auszahlt, so ist dieser Erbe sehr häufig dazu gezwungen, ein Immobiliendarlehen aufzunehmen. Glücklicherweise gestaltet es sich verhältnismäßig einfach, eine entsprechende Finanzierung auf die Beine zu stellen. Die Aufnahme von Darlehen, die zur Auszahlung anderer Erben dienen, ist in der Praxis Gang und Gäbe. Aus diesem Grund besteht sogar die Möglichkeit, das Darlehen bei einer Direktbank aufzunehmen. Einen Unterschied zu anderen Formen der Immobilienfinanzierung gibt es lediglich dahingehend, dass die Kreditinstitute teilweise andere Unterlagen zur Kreditprüfung benötigen. Dies gilt zum Beispiel für den Kaufvertrag der Immobilie: weil dieser im Erbfall nicht vorliegt, muss der Erbe einen Erbrechtsvertrag vorlegen können, aus welchem eindeutig hervorgeht, wie es um die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Immobilie steht.
Des Weiteren ist bei dieser Form der Finanzierung zu beachten, dass es unter Umständen erforderlich ist, das Darlehen in Teilbeträgen auszuzahlen. Dieser Fall tritt logischerweise dann ein, wenn mehr als nur eine Person ausgezahlt werden muss. Bei zerstrittenen Erben kann es sogar notwendig sein, die Auszahlung über ein Treuhandkonto vorzunehmen. In beiden Fällen muss der Darlehensnehmer mit zusätzlichen Gebühren rechnen, die aus der besonderen Form der Auszahlung resultieren.
Ein ganz anderer Grund, der im Erbfall die Aufnahme eines Darlehens erforderlich machen kann, ist der grundlegende Bedarf, die Immobilie zunächst einmal zu modernisieren oder gar zu sanieren. Leider kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass sich Immobilien, die vererbt wurden, in einem verhältnismäßig schlechten Zustand befinden. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Objekte von den Erblassern selbst bewohnt wurden. Menschen höheren Alters befinden sich häufig nicht mehr in der Lage, ihre Immobilien instand zu halten, weshalb die Erben erst einmal eine Modernisierung vornehmen müssen, wenn sie die Objekte selbst bewohnen oder zu einem guten Preis verkaufen möchten.
Auch hier ist es so, dass sich die Finanzierung vergleichsweise einfach gestaltet. Sobald ein Erbe Eigentümer geworden ist, ist rr dazu berechtigt, Grundschulden eintragen zu lassen. Dann muss er nur noch einen Finanzierungspartner finden, der ihm ein günstiges Immobiliendarlehen anbieten kann.
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